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Sie befinden sich hier:
SPERRMUELL » SPERRMUELLENTSORGUNG
Sperrmüllentsorgung auf Bestellung!
Die kostenfreie Sperrmüllentsorgung wird seit dem 01. Januar
2005 von der Straßensammlung auf das Bestellsystem umgestellt.
Somit entfallen die teilweise übergroßen Sperrmüllberge in den
Straßen unserer Stadt.
Der Sperrmüll aus Haushalten wird einmal im Jahr
kostenlos entsorgt.
Ab dem 01.01.2009 werden nicht mehr 5 m³ pro Hauhalt entsorgt, sondern
2 m³ pro Person der im Haushalt lebenden Personen. Die alte Regelung
gilt dann nicht mehr!
Mit der Abrufkarte
oder Sperrmüllkarte wird der Bedarf per Postkarte oder Fax (0345-7752111)
bei der Stadtwirtschaft GmbH Halle angemeldet und spätestens 3
Tage vor der Abholung wird der Abfuhrtermin mitgeteilt.
Wenn Sie einen individuellen (auch kurzfrstigen) Termin beantragen wollen,
wird eine Gebühr für die Aufwendung der seperaten An- und Abfahrt
erhoben. Einen Termin vereinbaren Sie bitte mit den zuständigen Ansprechpartnern
innerhalb der Stadtwirtschaft.
Die Abrufkarte liegt einer Info-Broschüre und dem Umweltkalender der
Stadt Halle (1,00 EUR) bei und kann als Postkarte oder Faxvorlage genutzt
werden. Diese sind im Fachbereich Umwelt, Hansering 15, 1. Etage, erhältlich.
Außerdem ist der Kalender auch beim Fachbereich Bürgerservice im
Ratshof, Marktplatz 1 während der Öffnungszeiten am Informationsschalter
zu bekommen.
Kleinmengen von Sperrmüll aus ihren Haushalten bis
zu einer Menge von 1m³ können Hallenser auch selbst gebührenfrei
an den Annahmestellen der Halleschen
Wasser und Stadtwirtschaft GmbH anliefern.
Die Abgabe größerer Mengen ist gebührenpflichtig.
Größere Mengen Sperrmüll (über 2
m³ pro Person im Haushalt) oder eine häufigere Entsorgung als einmal
im Jahr sind ebenfalls gebührenpflichtig.
Diese können bei der Stadtwirtschaft GmbH Halle schriftlich, per Fax
oder persönlich beantragt werden.
Die Gebühr richtet sich nach der Tonnage des zu entsorgenden Sperrmülls.
Eine Nutzung der "Abrufkarte für Sperrmüll" ist in diesem
Fall nicht möglich.
Was gehört zum Sperrmüll?
- Einrichtungsgegenstände einer Wohnung
- sperrige, zu große oder zu schwere Abfälle, die nicht in den
Restmüllbehälter passen
Beispiele:
Möbel, Regale, Truhen, Matratzen, Teppiche, Teppichböden, Kinderwagen,
Bettgestelle, Gardinenstangen, Fahrräder, Dreiräder, Roller, Bügelbretter,
Koffer u.ä.
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